Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Software-Überlassungsbedingungen
der ecomplan GmbH; Am Pfahl 6; 94209 Regen
1. Anwendungsbereich
ecomplan veräußert Software ausschließlich unter Anwendung dieser AGB. AGB des Erwerbers sind ausgeschlossen. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
2. Vertragsabschluß und Widerrufsrecht bei Fernabsatz
2.1 Angebote von ecomplan sind grundsätzlich freibleibend. Verträge kommen erst mit der Bestätigung der Kundenbestellung durch ecomplan zustande. Diese Bestätigung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch die Lieferung, s. Ziffer 3.
2.2 Bei Fernabsatz, d.h. bei Bestellungen die schriftlich, telefonisch oder per Internet (E-Mail oder Onlinebestellung) erfolgen, haben Kunden, die die Software nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beziehen ein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht besteht während 14 Tagen ab Lieferung der Software. Der Widerruf kann schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten
Bei Widerruf hat der Kunde sämtliche ihm gelieferte Datenträger mit der Software zurück zu senden und die Software auf eigenen Datenträgern insbesondere auf sämtlichen Rechnern auf denen er die Software gespeichert hat zu löschen.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ausschließlich gegen Vorauskasse. Zu den Zahlungsmodalitäten s. Ziffer 4.
ecomplan liefert Software, in ausführbarer Form (Objektcode) gemeinsam mit der dazu von ecomplan freigegebenen Dokumentation.
Die Software hat die in der Dokumentation angegebene Funktionalität.
Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übermittlung einer Lizenznummer oder – wenn verfügbar - durch Lieferung eines Programmpaketes bestehend aus einem Datenträger (z.B. CD) und dem Handbuch.
Bei einer Lieferung als Download wird keine schriftliche Dokumentation mitgeliefert. Die Dokumentation besteht im wesentlichen aus elektronischen Hilfen und der ausdruckbaren Hilfefunktion.
Die Übermittlung der Lizenznummer erfordert, dass der Kunde nach der Installation der Software die dann auf seinem Gerät erzeugte Benutzerkennung an ecomplan übermittelt. Dies kann per eMail an die Adresse lizenz@ecomplan.com oder per Fax geschehen. Die für den Betrieb der Software erforderliche Lizenznummer wird danach von ecomplan erzeugt und dem Kunden nach Wahl von ecomplan telefonisch, per Fax oder E-Mail übermittelt, jeweils an die vom Kunden in der Bestellung angegebenen Nummer bzw. E-Mail-Adresse.
Der Versand von Programmpaketen erfolgt auf Wunsch des Kunden an die vom Kunden in der Bestellung angegebenen Adresse. Der Kunde trägt die Versandkosten und das Versandrisiko.
4. Nutzungsrechte
4.1 Art des Nutzungsrechts
ecomplan räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software auf die vereinbarte Dauer gegen die vereinbarte einmalige Vergütung ein.
4.2 Umfang des Nutzungsrechts
Ein "Exemplar" der Software berechtigt zur Nutzung auf gleichzeitig maximal einem (1) Ausgabegerät, und zur Nutzung für eigene Zwecke.
4.3 Nutzungserweiterung
Wünscht der Kunde die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software in einem größeren Umfang, ist es erforderlich, dass der Kunde die dafür notwendigen zusätzlichen Nutzungsrechte an der Software bei ecomplan erwirbt. Es gilt dann die allgemeine Preisliste bei ecomplan.
Die Erweiterung des Nutzungsrechtes in einer vom Kunden bereits genutzten Software lösen keine erneuten Gewährleistungsfristen aus.
4.4 Vertragswidrige Übernutzung
Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software an mehr als einem Ausgabegerät pro erworbenem Softwareexemplar ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Übernutzung ecomplan unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, das heißt bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend der Preisliste von ecomplan zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilt der Kunde die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der vom Kunden in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste von ecomplan fällig.
4.5 Sicherheitskopien
Der Kunde ist berechtigt, sich in angemessenem Umfang Sicherheitskopien der Software zu ziehen. Die Erstellung von weiteren Kopien als für die vertragsgemäße Nutzung inklusive der Sicherheitskopien erforderlich, ist nicht erlaubt.
4.6 Bearbeitung
Der Kunde ist nicht berechtigt, über das gesetzlich vorgesehene Maß hinaus, d.h., soweit dies nicht für eine Erstellung einer Schnittstelle zu anderen Softwareprodukten oder zur Beseitigung von Fehlern in der Software erforderlich ist, die Software zu dekompilieren, zu ändern oder zu bearbeiten.
4.7 Schutzrechtsvermerke
Copyright und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie der Software mit zu übertragen.
4.8 Veräußerung
Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar zulässig, d.h., unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten und registrierten Exemplars ist der Kunde berechtigt, durch Übermittlung der Software an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen ecomplan und dem Kunden bestehenden Vereinbarungen zu übertragen.
Der Kunde ist nur berechtigt, das von ihm erworbene Softwareexemplar als ganzes entsprechend der zwischen ihm und ecomplan bestehenden Vereinbarung inklusive sämtlicher von ecomplan eingeräumter Nutzungsrechte an einen Dritten zu übertragen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und, die Software auf beim Kunden verbleibende Datenträger zu löschen.
4.9 Outsourcing an ein Rechenzentrum
Handelt es sich bei dem Dritten, an den der Kunde die Software weitergibt, um ein Service-Unternehmen, so genanntes Outsourcing, bei dem der Kunde seine Datenverarbeitung durchführen lässt, ist dieses Services-Unternehmen nur berechtigt, die Software für den Kunden ausschließlich zu verwenden. Durch die Übertragung der Nutzungsrechte an dieses Drittunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung zwischen ecomplan und dem Drittunternehmen.
5. Vergütung
5.1 Preis
Soweit keine andere Vergütung vereinbar ist, gilt die allgemeine Preisliste bei ecomplan. Die vereinbarten oder von ecomplan angegebenen Preise gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Personen, Unternehmen oder Institutionen gilt immer der von ecomplan ausgewiesene Preis einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer als Endpreis.
5.2 Zahlungsmodalitäten
Bezahlung erfolgt nach Wunsch des Kunden mit Hilfe eines Verrechnungsschecks, einer Überweisung oder per Kreditkarte. Lieferung erfolgt erst nach Zugang der Vergütung bei ecomplan.
5.3 Inkasso
ecomplan beauftragt unter anderem auch ShareIt! – element 5 AG, Köln, als Dienstleister mit der Fakturierung und dem Inkasso der Softwarelieferungen. Zu diesem Zweck ist ecomplan zur Weitergabe der Kreditkarten- und Vertragsdaten des Kunden berechtigt. Die Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Bestellabwicklung übermittelt. Es werden nur die Daten gespeichert, die entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung für die Dokumentation des Geschäftes erforderlich sind. Ein darüber hinausgehender Gebrauch ist ausgeschlossen – es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich, weitere Informationen zu erhalten.
5.4 Rechtsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich ecomplan das Recht an den Vertragsgegenständen vor. ecomplan ist insbesondere berechtigt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, die weitere Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, ist der Kunde verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt von ecomplan zu informieren und ecomplan sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen. Die Kosten des Rechtsweges, der bei Zahlungsverzug eingeschlagen wird, gehen zu Lasten des Kunden. Für Mahnungen berechnet ecomplan je Mahnung eine Kostenpauschale in Höhe von € 20,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Gewährleistung
6.1 Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist, sofern er Kaufmann ist, verpflichtet unverzüglich nach Erhalt der vertragsgegenständlichen Software diese bei sich einzuspielen und zu installieren und auf ihre Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu untersuchen sowie etwa auftretende Mängel unverzüglich ecomplan mitzuteilen. Es gilt § 377 HGB.
6.2 Umfang der Gewährleistungsverpflichtung
Als Mängel gelten Abweichungen der Software von der in der Betriebsanleitung beschriebenen Funktionsweise, soweit diese die Tauglichkeit der Software zum üblichen, in der Bedienungsanleitung beschriebenen Gebrauch mehr als unwesentlich beeinträchtigen.
6.3 Gewährleistungsbeginn
Die Gewährleistung beginnt mit der Lieferung.
6.4 Mängelmeldung
Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich und möglichst schriftlich anzumelden. Dabei wird der Kunde, soweit möglich, auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.
ecomplan wird unverzüglich nach Eingang einer schriftlichen Mängelmitteilung durch den Kunden die Angaben überprüfen, analysieren und eine Nachbesserung vornehmen.
ecomplan ist berechtigt diese Nachbesserung dadurch vorzunehmen, dass dem Kunden eine geänderte, vom Hersteller freigegebene Version der Software überlassen wird, die diesen Mangel nicht mehr enthält.
Eine Nachbesserung kann auch durch eine vorübergehende softwaretechnische Umgehung eines Fehlers erfolgen, soweit die Funktionalität der Software dadurch nicht oder nur unwesentlich gemindert wird.
Eine Mangelbeseitigung kann, soweit dem Kunden zumutbar, auch dadurch erfolgen, dass ecomplan dem Kunden über vom Kunden selbst durchführbare Maßnahmen informiert, die zur Beseitigung des Mangels führen. Der Kunde wird solche Maßnahmen unverzüglich umsetzen.
Der Kunde wird ecomplan bei der Analyse und Beseitigung von Mängel unterstützen und Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens eines Mangels ergeben.
6.5 Rechte bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung
Gelingt die Nachbesserung nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren, vom Kunden angemessen gesetzten Nachfrist fehl, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen herabzusetzen (zu mindern) oder den Vertrag rückgängig zu machen (zu wandeln). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, arglistiges Verschweigen eines Mangels) hat der Kunde alternativ die Möglichkeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle der Rückabwicklung des Vertrages wird sich der Kunde die gezogene Nutzung, basierend auf einer vierjährigen linearen Abschreibung anrechnen lassen, wobei der mangelbedingte Minderwert zu berücksichtigen ist.
6.6 Vergütung für Arbeiten außerhalb der Gewährleistung
Stellt sich heraus, dass ein vom Kunden gemeldetes Problem nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen ist, ist ecomplan berechtigt den ecomplan entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems entsprechend den Preislisten für Dienstleistungen bei ecomplan zu berechnen, wenn dem Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
6.7 Ausschluss von der Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht von ecomplan entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ecomplan Änderungen vorgenommen werden, oder wenn der Kunde die Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.
7. Haftung
7.1 Anwendungsbereich
ecomplan haftet für Schäden aus jeglichem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Schlechterfüllung und außervertragliche Haftung ausschließlich entsprechend diesen Bestimmungen.
7.2 Der Höhe nach unbegrenzte Haftung
Die Haftung von ecomplan ist unbegrenzt bei Schäden, die von ecomplan oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden sowie für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von ecomplan zurückzuführen sind und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
7.3 Begrenzte Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden
Sind die Voraussetzungen oben stehenden Absatzes (Ziffer 7.2) nicht gegeben, so haftet ecomplan begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit dieser durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wird sowie für Personenschäden.
7.4 Begrenzte Haftung auf die vertragliche Vergütung je Schadensfall
Sind keine der Voraussetzungen der beiden oben stehenden Absätze (Ziffer 7.2 und 7.3) gegeben, haftet ecomplan begrenzt auf die vertragliche Vergütung je Schadensfall.
7.5 Ausschluss der Haftung ohne Verschulden
Eine Haftung ohne Verschulden ist ausgeschlossen.
7.6 Produkthaftungsgesetz
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.7 Mitverschulden des Kunden/Datensicherung
Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von ecomplan als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen.
Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem von ecomplan verschuldeten Datenverlust, haftet ecomplan deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den vom Kunden zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verloren gegangen wären.
7.8 Freistellung bei der Verletzung von Schutzrechten Dritter
ecomplan stellt den Kunden von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Kunden wegen Schutzrechtsverletzungen durch die vertragsgegenständlichen Software geltend machen. Der Kunde verpflichtet sich eine solche Geltendmachung von Schutzrechtsverletzungen durch Dritte gegenüber ecomplan unverzüglich zu melden und ecomplan in die Verhandlungen mit dem Dritten einzubinden sowie, soweit möglich, solche Verhandlungen ecomplan zu überlassen und ecomplan bei derartigen Verhandlungen bestmöglich unterstützen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung von ecomplan.
8.2 Gegen Forderungen von ecomplan kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
8.3 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
8.4 Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, München.
8.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.
8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so
wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass der
Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke
soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten,
sofern sie bei Abschluss des Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.

